Gründung aus der Arbeitslosigkeit
 

 

Gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen aus dem derzeitigen Status der Arbeitslosigkeit, so können Sie Antrag auf Gründungszuschuss stellen.

Diese Zuwendung (keine Rückzahlung!) erleichtert Ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit erheblich.

Auch bei aktiver Kündigung und nur eintägiger Arbeitslosigkeit ist die Antragstellung möglich.

In dieser Situation sind für Sie folgende Begriffe von Bedeutung:

90-Tage Frist
Stellungnahme der fachkundigen Stelle
Erforderliche Unterlagen, z. B.

 

 
    Aussagefähige Beschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens
    Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

 

Gerne unterstützen wir Sie in allen relevanten Belangen Ihres Vorhabens.

So erhalten Sie bei uns die erforderliche Tragfähigkeitsbescheinigung bereits ab Euro 55,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

Coaching

"Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland werden diesbezüglich Beratungsleistungen beim B.I.E. Hessen (z.B. 5 Tage Intensiv Coaching) mit 90% bezuschusst."

Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!

Kostenlose Rufnummer: 0800 - 2 111 441