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Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, bekommen im ersten Jahr nach der Gründung 90% Zuschuss für Beratungenleistungen bis zu 4.000 Euro (nur bei akkreditierten Beratungsinstituten). Nähere Informationen zum neuen Förderinstrument wurden jetzt auf dem 9. KfW-Forum in Berlin veröffentlicht. Die 90% Förderung wird sich neben Einstiegsgeld und Gründerzuschuss schnell zum dritten entscheidenden Förderinstrument für Gründer entwickeln. Während das ESF-BA Coaching nur Gründern zustand, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hatten, kann die 90% Förderung auch von Arbeitslosengeld II – Empfängern genutzt werden. Gerade diese Gründer haben einen besonders hohen Unterstützungsbedarf. Laut Aussagen von Dr. Struck (KfW), kann der 10% - Eigenanteil sogar von zuständigen Stellen (z.B. ARGE) übernommen werden, falls diese das für angebracht halten. Das Betriebswirtschaftliche Institut für Existenzgründer Hessen (BIE) Udo P. Reichelmann ist eines der akkreditierten Institute, die das neue Gründercoaching Bei Interesse nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne: Kostenlose Rufnummer 0800 - 2 111 441 E-mail: info@existenzgruender-hessen.de |
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