Neue Förderung ab dem 1. Oktober 2008: KfW übernimmt 90% ii i ider Beratungskosten

 

 

Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, bekommen im ersten Jahr nach der Gründung 90% Zuschuss für Beratungenleistungen bis zu 4.000 Euro (nur bei akkreditierten Beratungsinstituten).

Nähere Informationen zum neuen Förderinstrument wurden jetzt auf dem 9. KfW-Forum in Berlin veröffentlicht.
Dr. Peter Fleischer (Vorstandsmitglied der KfW) und Klaus Brandner (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) unterzeichneten auf der Veranstaltung den Vertrag über das neue „Förderfenster des Gründercoaching Deutschland“ (so heißt die 90% Förderung offiziell).

Die 90% Förderung wird sich neben Einstiegsgeld und Gründerzuschuss schnell zum dritten entscheidenden Förderinstrument für Gründer entwickeln.
Bei der KfW rechnet man mit einer fünfstelligen Zahl von Förderfällen pro Jahr. Zum Vergleich: Das von den Arbeitsagenturen vergebene ESF-BA Coaching nahmen im letzten Jahr etwa 35.000 Gründer in Anspruch. Finanziert wird die neue Förderung aus den Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln der BfA.

Während das ESF-BA Coaching nur Gründern zustand, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hatten, kann die 90% Förderung auch von Arbeitslosengeld II – Empfängern genutzt werden. Gerade diese Gründer haben einen besonders hohen Unterstützungsbedarf.

Laut Aussagen von Dr. Struck (KfW), kann der 10% - Eigenanteil sogar von zuständigen Stellen (z.B. ARGE) übernommen werden, falls diese das für angebracht halten.

Das Betriebswirtschaftliche Institut für Existenzgründer Hessen (BIE) Udo P. Reichelmann ist eines der akkreditierten Institute, die das neue Gründercoaching
(1 Woche Intensiv-Coaching zum Eigenanteil von nur EUR 400,00) durchführen dürfen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne:

Kostenlose Rufnummer 0800 - 2 111 441

E-mail: info@existenzgruender-hessen.de