Service-Paket 2: Erstbeantragung Einstiegsgeld für Gründer aus iiiii ALG II

 

 

Wenn Sie Arbeitslosengeld II empfangen und eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, können Sie das so genannte Einstiegsgeld beantragen.
Wenn Sie möchten erhalten Sie von uns sämtliche notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen für eine erfolgreiche Beantragung Ihres Einstiegsgeldes.

Die Höhe der Leistung
Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt grundsätzlich 50% der Regelleistung ALG II. Die Regelleistung für Alleinstehende liegt bei 351 Euro, die Hälfte davon sind 175 Euro. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist zusätzlich abhängig von der Größe der Familie bzw. der Bedarfsgemeinschaft. Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich der Betrag um weitere 10 Prozent (also um circa 35 Euro). Die Förderung kann außerdem um weitere 10 Prozent erhöht werden, wenn gravierende Vermittlungshemmnisse vorliegen oder wenn die Arbeitslosigkeit schon sehr lange besteht. Die maximale Förderungsdauer beträgt 24 Monate.
Da wir mit allen Leistungserbringern zusammenarbeiten, können wir unseren Service bundesweit anbieten.
Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen:

  • Vorprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Korrekt ausgefüllte Antragsunterlagen
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Fachkundige Stellungnahme

Jetzt bis 30.06.2009 zum Sonderpreis von       289,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
Früher: 399,00 EUR – Sie sparen 110,00 EUR

Sie möchten bestellen oder haben noch Fragen? Rufen Sie uns einfach kostenlos an unter 0800 - 2 111 441

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